Laut einer Studie sind 620 000 Menschen über 65 Jahre in der Schweiz auf Betreuung und Hilfe im Alltag angewiesen. Viele können sich diese aber nicht leisten. Ein Betreuungsgeld und Stundenkontingente sollen Abhilfe schaffen – dabei gibt es aber Tücken.
Einkaufen, mit dem Handy umgehen, die Wohnung ausmisten und am Abend die Augentropfen einträufeln: Viele ältere Menschen in der Schweiz haben Probleme, ihren Alltag zu bewältigen, und benötigen Betreuung. Laut Herbert Bühl, Präsident der Paul Schiller Stiftung, drohen ältere Menschen zu vereinsamen und zu verwahrlosen, wenn die richtige Unterstützung fehlt. Zudem leide ihre Gesundheit. Die Stiftung hat eine Studie zum Thema Betreuung im Alter herausgegeben, die vom Büro BSS Volkswirtschaftliche Beratung in Basel erarbeitet wurde.
In der Schweiz erhalten ältere Menschen bei Bedarf Pflegeleistungen. Ein Grossteil der Kosten dafür wird von der Krankenversicherung und der öffentlichen Hand übernommen. Dies gilt aber nicht für die weitergehende Betreuung älterer Menschen. Diese soll ihnen dabei helfen, ihren Alltag weitgehend selbständig zu gestalten und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, falls sie dies alleine nicht mehr können.
Bereits heute sind laut der Untersuchung 620 000 Menschen über 65 Jahre in der Schweiz auf Betreuung angewiesen, wobei nicht alle sich diese leisten könnten. In den kommenden Jahren dürfte die Zahl der Personen in der Schweiz, die neben der medizinischen Pflege eine psychosoziale Betreuung brauchen, noch deutlich zunehmen. Laut einem Referenzszenario des Statistischen Bundesamts (BfS) dürfte sich der Anteil der 80-Jährigen und noch Älteren an der Schweizer Wohnbevölkerung von 5,4% im Jahr 2020 auf 7% im Jahr 2030 und sogar 10,6% im Jahr 2050 erhöhen.
Laut der Studie fehlen potenziell bereits heute 14 Mio. bis 28 Mio. Stunden an professionell geleisteter Betreuung pro Jahr, was einem Gegenwert von 800 Mio. bis 1,6 Mrd. Fr. entsprechen würde. Die Betreuung durch Angehörige leiste viel, werde aufgrund gesellschaftlicher Veränderungen aber zunehmend schwieriger, heisst es in einem Paper der Stiftung zu der Studie. Schliesslich lebten Familienmitglieder oft weit entfernt, und Frauen sind beruflich stärker eingebunden. Neben der familiären Betreuung gelange auch die informelle Betreuung durch Nachbarn, Bekannte und Freiwillige an ihre Grenzen.
Doch wer soll diese Betreuung älterer Menschen bezahlen? Die Stiftung kommt zu dem Schluss, dass ein Teil der Lücke staatlich finanziert werden muss.
Sie setzt sich für ein Betreuungsgeld ein, das Stundenkontingente für Menschen mit Betreuungsbedarf vorsieht und so die finanzielle Belastung für die Betroffenen verringert. So erhielten auch ältere Menschen mit begrenzten finanziellen Mitteln Zugang zu qualitativ guten Betreuungsleistungen und könnten möglichst lange selbständig und eigenbestimmt leben. BSS-Geschäftsführer Wolfram Kägi legt indessen Wert darauf, dass sich sein Beratungsbüro als Studienautor nicht explizit dafür einsetze, dass der Staat die Kosten von Betreuungsleistungen übernimmt. Es handle sich um ein mögliches Modell, die Studie sei bewusst sehr neutral gehalten.
Der Betreuungsbedarf soll bei einer Abklärungsstelle ermittelt werden. «Daraus resultiert dann ein Stundenkontingent, das die betroffenen Personen bei einem Anbieter ihrer Wahl beziehen können», sagt Kägi. Damit die betroffenen Personen reduzierte Tarife für die Betreuung bezahlen, muss es sich dabei um eine anerkannte Organisation bzw. Institution handeln. Die restlichen Kosten könnten vom entsprechenden Kanton übernommen werden.
«Die Kantone sollen dabei festlegen, welchen prozentualen Beitrag sie an den Betreuungsleistungen bezahlen und welchen Anteil die Kundinnen und Kunden selbst übernehmen müssen», sagt Kägi. Man könne dies abhängig vom Einkommen und Vermögen ausgestalten, und der Bund könne dabei einen Rahmen vorgeben. Die Kosten für die Kantone und Gemeinden dürften sich laut der Studie auf zwischen 200 Mio. Fr. und 2 Mrd. Fr. pro Jahr belaufen. Kann eine Person auch die reduzierten Tarife nicht bezahlen, so könne dies über die Ergänzungsleistungen (EL) geleistet werden, heisst es weiter.
Das Modell würde von Bund, Kantonen und Gemeinden finanziert. «Der Bund sollte dabei unter anderem die Kosten der Abklärung dauerhaft übernehmen», sagt Kägi. Das Finanzierungsmodell lässt derweil bewusst offen, welchen Kostenanteil der Staat übernehmen würde. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Eigenbetrag. Heute müssten Kunden bei den von der Spitex erbrachten Betreuungsleistungen in der Regel rund 50% der Kosten selbst tragen. Ein künftiges Modell dürfe keineswegs Freiwilligenarbeit verdrängen, heisst es in der Studie.
Die Paul Schiller Stiftung beruft sich dabei auf den volkswirtschaftlichen Nutzen der Betreuung älterer Menschen. So könnten diese länger eigenständig leben, es gebe eine präventive Wirkung und Angehörige könnten Betreuung und Beruf besser vereinbaren.
«Die Betreuung im Alter ist ein Graubereich», sagt Jérôme Cosandey von der liberalen Denkfabrik Avenir Suisse zu dem Vorschlag. Während die Pflege staatlich unterstützt wird, ist dies für die Betreuung nur punktuell der Fall. Niemand wolle bestreiten, dass es ein Alter in Würde geben solle. «Daraus lässt sich aber kein Recht auf eine staatlich finanzierte Betreuung im Alter ableiten», sagt Cosandey. «Ohnehin sollte man bei dieser Diskussion nicht vergessen, dass zunächst die bisherigen Sozialleistungen finanziell gesichert werden müssen.» Dies gelte vor allem für die Altersvorsorge (AHV, BVG), die Ergänzungsleistungen, die Gesundheit und die Pflege, die bereits sehr teuer seien und deren Kosten in den kommenden Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung weiter steigen dürften.
Wichtig bei solchen Modellen für die Betreuung im Alter ist, dass Mitnahmeeffekte möglichst vermieden werden. Als Beispiel nennt Cosandey eine ältere Person, die eine Putzfrau angestellt hat, die auch gewisse Betreuungsleistungen erbringt. Diese wurde bisher privat finanziert. «Sollte sie in Zukunft von der Allgemeinheit mitfinanziert werden, auch wenn sich die Person die Dienstleistungen der Putzfrau bisher geleistet hat?», fragt Cosandey.
Für den Avenir-Suisse-Vertreter ist es in jedem Fall wichtig, dass eine solche Betreuung für Ältere sowie ihre Finanzierung dezentral geregelt sind und dass der Bund dabei keine Rolle spielt. In den einzelnen Gemeinden und Kantonen seien die Bedürfnisse sehr unterschiedlich. Zentrale, schweizweite Regelungen ergäben folglich wenig Sinn. «Die Leute vor Ort in den Regionen sollen entscheiden, welche Betreuung im Alter sie wollen, und auch dafür geradestehen», sagt Cosandey. «Wenn die Gemeinde bestellt und der Bund bezahlt, werden tendenziell zu viele Leistungen zugesprochen, weil einem anderen die Rechnung vorgelegt wird.»